Hauptmenü:
Nicht nur neue Mitglieder tun sich zuweilen schwer bei der Meldung von vollzogenen Tauschgeschäften bzw. fühlen sich unsicher, wie sie dabei verfahren sollen.
Deshalb ganz ausführlich :
Nach jedem Tauschvorgang soll einer der beiden Beteiligten (ganz gleich, welcher) spätestens innerhalb von 14 Tagen eine schriftliche Mitteilung an D.H. (105) senden (egal, ob per E-
wobei folgende Angaben (1) -
unbedingt erforderlich sind :
Wer (1) hat von wem (2) welche (3) Dienstleistung wie lange (4) und wann (5) in Anspruch genommen ?
Zugegeben, eine etwas komplizierte Frage, deshalb dasselbe nochmals in Form eines Fragebogens:
Auftraggeber: |
|
Auftragnehmer: |
|
Auftrag: |
|
Zeitdauer: |
|
Wann: |