Tauschgeschäfte melden - NordPool-Stuttgart

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Tauschgeschäfte melden

Rund ums Tauschen


Nicht nur neue Mitglieder tun sich zuweilen schwer bei der Meldung von vollzogenen Tauschgeschäften bzw. fühlen sich unsicher, wie sie dabei verfahren sollen.
Deshalb ganz ausführlich :
Nach jedem Tauschvorgang soll einer der beiden Beteiligten (ganz gleich, welcher) spätestens innerhalb von 14 Tagen eine schriftliche Mitteilung an D.H. (105) senden (egal, ob per E-Mail, Brief oder Fax),
wobei folgende Angaben  (1) - (5)
unbedingt  erforderlich sind :

Wer (1) hat von wem (2)  welche (3) Dienstleistung wie lange (4) und wann  (5)  in Anspruch genommen ?
Zugegeben, eine etwas komplizierte Frage, deshalb dasselbe nochmals in Form  eines Fragebogens:

 

Auftraggeber:

Auftragnehmer:

Auftrag:

Zeitdauer:

Wann:

 
 
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